Allgemeine Besuchbedingungen
1 Allgemeine Bestimungen, Definitionen
1.1 Dies sind die Besuchsbedingungen der Stichting Zuiderzeemuseum (Stiftung Zuiderzeemuseum), die nachstehend als, das Zuiderzeemuseum' bezeichnet wird.
1.2 Unter ,der Museumskomplex' wird die Gesamtheit der (bebauten und unbebauten) Räume verstanden, die unter die Rechts- und/oder Verwaltungszuständigkeit vom Zuiderzeemuseum fällt. Dazu gehören unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, das Museumsgelände, Ausstellungssäle, Aulas und Versammlungsräume, Restaurants, Cafeterias, Magazin und/oder Nebengebäude, Terrasse und sonstige Außenräume, einschließlich Freilichtmuseum sowie die Boote, womit das Museum vom Museumsgelände aus Rundfahrten organisiert.
1.3 Unter ,Besucher' wird nachstehend jede Person verstanden, die auf irgendeine Weise direkt oder indirekt im Rahmen einer Schulklasse oder Gruppe oder anderweitig mit dem Ziel eine Vereinbarung mit dem Zuiderzeemuseum geschlossen hat, während der regulären Öffnungszeiten den Museumskomplex zu betreten, um das Museum im Allgemeinen zu besuchen, dessen Gelände zu betreten, eine Ausstellung zu besuchen oder an einer Veranstaltung teilzunehmen, wozu unter anderem, jedoch nicht usschließlich, die Nutzung der vom Museum organisierten Rundfahrten gehört.
1.4 Diese Besuchsbedingungen finden auf jede Vereinbarung zwischen dem Zuiderzeemuseum und einem Besucher Anwendung. Die Besuchsbedingungen gelten für jede Person, die den Museumskomplex betritt, ohne dass diese Person direkt oder indirekt eine Vereinbarung mit dem Zuiderzeemuseum geschlossen hat.
2 Kartenverkauf, Angebote und Preise
2.1 Alle vom Zuiderzeemuseum abgegebenen Preisangaben, Mitteilungen oder auf andere Weise erteilten Informationen sind unverbindlich. Der Besucher ist jederzeit erpflichtet, Mitarbeitern vom Zuiderzeemuseum auf eine entsprechende Aufforderung hin die Eintrittskarte zum Museumskomplex vorzuzeigen.
2.2 Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls der Eintrittskarte oder falls der Besucher die Karte nach dem Erwerb nicht oder nicht rechtzeitig nutzt oder falls sie nicht mehr gültig ist, hat der Besucher keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder eine andere Entschädigung. Eine einmal erhaltene Eintrittskarte kann zudem nicht umgetauscht werden. Das Zuiderzeemuseum erstattet den vom Besucher gezahlten Eintrittspreis ausschließlich zurück, falls der Besucher den Museumskomplex aufgrund bestimmter Kalamitäten frühzeitig verlassen muss und es sich nicht um höhere Gewalt handelt.
2.3 Das Zuiderzeemuseum kann dem Besucher den Zugang zum Museumskomplex verweigern, wenn sich herausstellt, dass die Eintrittskarte oder der Gutschein nicht vom Zuiderzeemuseum oder einer dazu vom Zu iderzeemuseu m für befugt erklärten In stanz stammt, sondern verfälscht oder auf andere Weise unrechtmäßig erhalten wurde.
3 Aufenthalt im Museumkomplex
3.1 Der Aufenthalt des Besuchers im Museumskomplex geschieht auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Während des Aufenthalts im Museumskomplex muss sich der esucher an die Hausordnung vom Zuiderzeemuseum halten, sich sowohl gegenüber dem Personal als auch den übrigen Besuchern des Museums anständig benehmen und der musealen Sammlung respektvoll begegnen. Der Besucher ist außerdem verpflichtet, die Anweisungen von Mitarbeitern des Zuiderzeemuseums, wie zum Beispiel von Museumswärtern und Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes oder Kapitänen und Mitarbeitern der Rundfahrtboote zu befolgen. Wenn der Besuch er dem Urteil des
Zuiderzeemuseums zufolge auf irgendeine Weise im Widerspruch zur Hausordnung, zu Anstandsregeln oder Anweisungen der Mitarbeiter des Museums handelt, kann dem Besucher der weitere Zugang zum Museumskomplex einschließlich der Rundfahrtboote verweigert werden, ohne dass der Besucher irgendeinen Anspru eh auf eine Erstattung des Eintrittspreises oder eventueller anderer Kosten hat.
3.2 Eltern oder Begleitpersonen minderjähriger Kinder müssen darauf achten, dass ausgestellte Objekte und Ausstellungsmaterial von den von ihnen mitgebrachten Kindern nicht angefasst werden. Eltern oder andere Begleitpersonen minderjähriger Kinder übernehmen zu jeder Zeit die Haftung für das Verhalten und die Handlungen der von ihnen mitgebrachten Kinder. Lehrer und andere Begleitpersonen von Gruppen müssen darauf achten, dass ausgestellte Objekte und Ausstellungsmaterial von den von ihnen betreuten Gruppenmitgliedern nicht angefasst werden. Lehrer und/oder die zugehörigen Schulen sowie andere Begleitpersonen übernehmen zu jeder Zeit die Haftung für das Verhalten und die Handlungen der von ihnen betreuten Kinder und/oder Gruppenmitglieder. Eltern oder andere Begleitpersonen minderjähriger Kinder und/oder Lehrer sowie andere Begleitpersonen von Gruppen sind für die Sicherheit der betreffenden von ihnen mitgebrachten minder jährigen Kinder und/oder Gruppenmitglieder verantwortlich.
3.3 Im Museumskomplex ist es dem Besucher unter anderem verboten:
a) Dritten Güter, gleich welcher Art, zum Kauf anzubieten oder kostenlos zu verschaffen;
b) anderen Besuchern vorsätzlich und länger den Weg zu versperren oder die Sicht auf ausgestellte Objekte dauerhaft zu behindern;
c) andere Besucher durch die Nutzung von unter anderem Mobiltelefonen, Walkmans oder anderen Quellen der Lärmbelästigung zu stören;
d) (Haus-)Tiere mitzubringen, es sei denn, es handelt sich um Begleithunde für Blinde;
e) in Räumen zu rauchen, es sei denn, es handelt sich um dafür gekennzeichnete Räume;
f) Nahrungsmittel, Konsumgüter oder Betäubungsmittel mitzunehmen;
g) vom Zuiderzeemuseum als gefährlich beurteilte Gegenstände oder Stoffe mitzunehmen;
h) andere als vom Zuiderzeemuseum bewilligte Kinderwagen und Buggys mitzunehmen.
3.4 Das Zuiderzeemuseum kann Einsicht in das vom Besucher mitgeführte (Hand-)Gepäck verlangen.
Außerdem kann der Besucher beim Betreten oder Verlassen des Museumskomplexes jederzeit dazu aufgefordert werden, sich aus Sicherheitsgründen einer Durchsuchung unterziehen zu lassen. Das Zuiderzeemuseum behält sich das Recht vor, einem Besucher den weiteren Zugang zum Museumskomplex zu verweigern, falls der Besucher an dieser aus Sicherheitsgründen vorzunehmenden Durchsuchung, unter anderem am Körper, nicht mitarbeitet. ohne dass der Besucher dafür Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittspreises oder jegliche andere Entschädigung erheben kann.
3.5 Es ist dem Besucher ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Direktion des Zuiderzeemuseums verboten. Foto-. Video- und Filmaufnahmen mit Hilfe von Lampen, Blitzgeräten und Stativen zu machen oder zu beauftragen. Darüberhinaus ist es verboten, ohne vorherige Zustimmung der Direktion des Zuiderzeemuseums Foto-. Video- und Filmaufnahmen auf welche Weise und mit welchem Medium - z.B. elektronischen Medien - auch immer zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen. Das Zuiderzeemuseum ist jederzeit berechtigt, die Abgabe von Apparaten zu verlangen, womit Foto-, Video- und Filmaufnahmen gemacht werden können, und diese während der Aufenthaltsdauer des Besuchers in Verwahrung zu halten. Verweigert der Besucher die Abgabe, so ist das Zuiderzeemuseum berechtigt, dem Besucher den weiteren Zugang zum Museumskomplex zu verweigern, ohne dass der Besucher einen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder jegliche Entschädigung erheben kann.
3.6 Falls das Zuiderzeemuseum Foto- und/oder Filmaufnahmen vom Museumskomplex für publizistische Nutzung erstellen will und es sich dabei um Aufnahmen handelt, worauf auch Besucher erkennbar und prominent ins Bild kommen, so wird sich das Museum, falls und sofern die gesetzlichen Bestimmungen dazu veranlassen, darum bemühen, die Porträtierten ausfindig zu machen, um herauszufinden, ob sie gegen diese Nutzung Einwände erheben. Sind solche Einwände berechtigt und bieten sie gesetzlich Recht auf Einspruch, so wird das Zuiderzeemuseum die betreffenden Foto- und/oder Filmaufnahmen entfernen, ohne jegliche Verpflichtung vonseiten des Museums zu jeglicher Entschädigung.
3.7 Im Fall von Diebstahl, Zerstörung oder Belästigung durch den Besucher, einschließlich aber nicht ausschließlich der unter Artikel 3.3 genannten Verhaltensweisen, wird das Zuiderzeemuseum den Besucher für den Schaden haftbar machen und eine Strafanzeige erstatten. Darüber hinaus ist das Zuiderzeemuseum berechtigt, dem Besucher, der einen Gegenstand nachweislich vorsätzlich beschädigt hat oder der sich dem Urteil des Zuiderzeemuseums zufolge ernsthaft im Widerspruch zu Anstandsregeln, zur Hausordnung und/oder diesen Besuchsbedingungen verhalten hat, den Zugang zum Museumskomplex für einen vom Zuiderzeemuseum näher zu definierenden Zeitraum zu
verweigern. Das Zuiderzeemuseum behält sich das Recht vor, die Personenbeschreibung eines Besuchers, der einen Gegenstand vom Zuiderzeemuseum beschädigt hat, an ein anderes Museum und/oder an Polizei oder Justiz weiterzuleiten. Beim Betreten des Museumskomplexes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, seine Personalien verarbeiten zu lassen.
3.8 Beschädigt der Besucher einen Gegenstand des Zu iderzee mu seu ms, behält sieh das Zuiderzeemuseum das Recht vor, den Besucher für sämtliche Restaurations- und Reparaturkosten aufkommen zu lassen, ungeachtet des Rechts des Zuiderzeemuseums auf vollständigen Schadensersatz.
3.9 Falls minderjährige Besucher oder Mitglieder einer Besuchergruppe, aus welchem Grund auch immer. Schaden verursacht haben, werden außer den betreffenden Besuchern auch die Eltern, Begleiter und/oder die Organisation, die einen Gruppenbesuch gebucht haben oder hat, dem Zuiderzeemuseum gegenüber solidarisch für den von minderjährigen Besuchern und/oder Gruppenmitgliedern verursachten Schaden haften.
4 Beschwerden
4.1 Beschwerden, die sich auf die Besuchsvereinbarung beziehen, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach dem Tag, an dem der Besuch stattgefunden hat, schriftlich beim Zuiderzeemuseum eingegangen sein. Beschwerden, die nach dieser Frist eingereicht werden, werden vom Zuiderzeemuseum nicht bearbeitet. Das Zuiderzeemuseum prüft die Beschwerde und beantwortet diese im Prinzip schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt. Wenn die Prüfung dann noch nicht abgeschlossen wurde, wird dem Beschwerdeführer dies sowie der Zeitpunkt, an dem er voraussichtlich eine Antwort erhalten wird, mitgeteilt.
4.2 Unter anderem in Bezug auf die nachstehenden Punkte(-Kategorien) ist eine Reklamation nicht mehr möglich:
a) Beschwerden, die damit zusammenhängen, dass Gegenstände der ständigen Sammlung des Zuiderzeemuseums nicht sichtbar sind;
b) Beschwerden, die mit der teilweisen Schließung des Museumskomplexes zusammenhängen, wie zum Beispiel eine teilweise Schließung infolge des Auf- oder Abbaus von Ausstellungen und dergleichen;
c) Beschwerden und Umstände, die auf irgendeine Weise mit von anderen Besuchern verursachten Behinderungen oder Unannehmlichkeiten zusammenhängen, wie unter anderem Lärmbelästigung, unangemessenes Verhalten, Diebstahl, Belästigung und dergleichen;
d) Beschwerden und Umstände, die mit Behinderungen oder Unannehmlichkeiten zusammenhängen, die durch lnstandhaltungsarbeiten verursacht werden, wie zum Beispiel ein Umbau oder die (Neu-)Einrichtung von Räumen im Museumskomplex und dergleichen;
e) Beschwerden und Umstände, die mit Behinderungen oder Unannehmlichkeiten zusammenhängen und dadurch verursacht werden, dass Einrichtungen des Museumskomplexes nicht angemessen funktionieren.
5 Die Haftbarkeit des Zuiderzeemuseums
5.1 Der Aufenthalt des Besuchers im Museumskomplex geschieht auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Das Zu iderzee museu m hat sieh zum Ziel erklärt, eine repräsentative Auswahl (materieller) Ausdrucksformen der Geschichte vom Zuiderzeegebiet zu sammeln und instand zu halten. Für diesen geschichtlichen Werdegang will es bei einem größtmöglichen Publikum auch anhand visueller Präsentationen das Interesse wecken und Einblick vermitteln. Einerseits kommt dies zum
Ausdruck, indem Wasser bei der Realisierung dieser Zielsetzung eine große Rolle zugeteilt wird. So macht ein authentischer Zuiderzeehafen einen festen Bestandteil der Ausstellung aus und wird dem Besucher die Möglichkeit geboten, das Zuiderzeemuseum auf dem Wasserweg (mit einem Fährboot) zu betreten. Ferner kommt diese Zielsetzung dadurch zum Ausdruck, dass im Freilichtmuseum ein getreues Bild von einem Dorf des Zuiderzeegebiets präsentiert wird, wie es zu Beginn des vorigen
Jahrhunderts ausgesehen hat, indem Gebäude, Straßen und sogar die Kirche Stein für Stein abgerissen und originalgetreu im Museumskomplex wieder aufgebaut wurden. Diese charakteristische Vorgehensweise macht es aus ästhetischem und historischem Gesichtspunkt heraus unmöglich, an jeder Stelle einen Warnhinweis aufzustellen, wo sich zum Beispiel Wasser und/oder eine Straße mit Klinkerpflaster befindet oder wo, aus welchem Grund auch immer, eine Unfall- und Verletzungsgefahr denkbar ist. Deshalb wird von dem Besucher und im Falle kleiner Kinder von ihren Eltern und/oder Begleitern ein angemessenes Maß an Aufmerksamkeit erwartet. Dies gilt ebenfalls für die vom Zuiderzeemuseum angebotenen Veranstaltungen zum Erleben und Verrichten traditioneller Handwerke wie Seilmacherei, Segelmacherei, Korbmacherei, Böttcherei (Fässer binden), Netze flicken und gerben sowie das Erlernen und Verrichten von Fischereitechniken. Solche Veranstaltungen geschehen selbstverständlich unter Aufsicht des Museumspersonals, was nicht wegnimmt, dass damit Risiken verbunden sind, die zwar überschaubar sind, jedoch von Besuchern, Eltern oder Begleitpersonen, bei der Entscheidung, an der betreffenden Veranstaltung wohl oder nicht teilzunehmen, mit berücksichtigt werden sollten und sie dafür letztendlich auch selber Verantwortung tragen müssen.
5.2 Falls ein Besucher bei seinem Besuch des Museumskomplexes, aus welchem Grund auch immer, beispielsweise hinfällt, sich stößt oder ins Wasser fällt, eine körperliche Verletzung oder Schlimmeres erleidet und/oder Schaden aufgrund von Beschädigung oder Verlust entsteht, so schließt das Zuiderzeemuseum jegliche Haftung hierfür aus, es sei denn, die Haftung ist unter Abwägung der vorhergehenden Ereignisse dem Museum zuzurechnen und das Museum ist entsprechend versichert, beziehungsweise hätte sich vernünftigerweise dafür versi ehern müssen. 1 m Schadensfall ist die Haftungssumme dann auf die Höhe begrenzt, die die Versicherung in dem betreffenden Fal I auszahlen wird.
5.3 Falls sich das Zuiderzeemuseum - trotz oben stehender Entlastung - als haftbar für einen Schaden erweisen sollte, für den es keine entsprechende Versi cheru ngsd ecku ng abgeschlossen hat, so beschränkt sich in diesem Fall und allen übrigen Fällen seine Haftung zu jeder Zeit auf direkte Schäden und/oder Sachschäden mit einem Höchstbetrag von€ 25.000.00 und ausschließlich im Falle einer Körperverletzung und/oder Sterbefällen auf einen Höchstbetrag von € 250.000,00.
5.4 Die Haftung des Zuiderzeemuseums für indirekte Schäden, wozu unter anderem Folgeschäden, Gewinn- oder Lohnausfall, entgangene Einsparungen usw. gehören, ist immer ausgeschlossen.
5.5 Die Haftung des Zuiderzeemuseums wird unter anderem ausgeschlossen für:
a) Schäden aufgrund von Handlungen Dritter (Besucher);
b) Schäden infolge eigenen Verschuldens, wie durch das nicht (rechtzeitige) Befolgen der von Mitarbeitern des Zuiderzeemuseums gegebenen Anweisungen.
5.6 Für verursachte Schäden an Fahrzeugen, die auf dem Parkgelände des Zuiderzeemuseums abgestellt werden, ist das Zuiderzeemuseum niemals haftbar, es sei denn, dieser Schaden wurde seitens des Museums selbst und/oder seiner Mitarbeiter verursacht und ist die Schuld auf das Zuiderzeemuseum bzw. einen Mitarbeiter zurückzuführen.
5.7 Wenn das Zuiderzeemuseum Güter in Empfang nimmt oder wenn Güter auf irgendeine Weise an irgendeinem Ort von irgendjemandem deponiert, verwahrt und/oder zurückgelassen werden, ohne dass das Zui derzeemuseu m dafür irgendeine Vergütung bedingt, dann ist das Zuiderzeemuseum in keinem Fall haftbar für Schäden an oder im Zusammenhang mit Gütern, die auf irgendeine Weise entstanden sind.
5.8 Der Ausschluss der Haftung und/oder die Beschränkung der Haftung, wie oben stehend angegeben, gilt nicht, falls Schade die Folge vorsätzlichen Handelns oder bewusster Fahrlässigkeit des Zuiderzeemuseums oder ihrer G eschäftsfü h ru ng ist und ihr dieser Schaden überdies auch anzurechnen ist.
5.9 Das Zuiderzeemuseum ist nie für Schäden aufgrund von höherer Gewalt haftbar. Unter höherer Gewalt wird unter anderem jeder vom Willen des Zuiderzeemuseums unabhängige Umstand verstanden, wie zeitweilige und/oder dauerhafte Verhinderung des Zugangs zum Museumskomplex, zu Ausstellungen und/oder der Einhaltung der Vereinbarung, und soweit nicht bereits erfasst, bei Unruhen und Aufständen, Einsätzen von Polizei und/oder Feuerwehr, Streik, Wetterbedingungen, Brand, Strom- und anderen schwerwiegenden Störungen und/oder aus welchem Grund auch immer nicht funktionierenden öffentlichen Verkehrsmitteln.
6 Fundsachen
6.1 Gegenstände, die von Besuchern im Museumskomplex gefunden werden, können bei der Kasse oder Garderobe abgegeben werden.
6.2 Wenn sich der Eigentümer oder Berechtigte einer Fundsache meldet, hat dieser die Wahl, den Gegenstand entweder selbst abzuholen oder sich diesen per Nachnahme zusenden zu lassen. In beiden Fällen muss sich der Eigentümer oder Berechtigte angemessen ausweisen.
7 Die Wasserwelt
7.1 Das Betreten der Wasserwelt und die Benutzung der dortigen Attraktionen und Einrichtungen geschehen ganz auf eigene Kosten, eigenes Risiko und eigene Verantwortung des Besuchers. Das Zuiderzeemuseum haftet nicht für Beschädigungen und/oder Verletzungen von Ihnen und/oder Ihrem Eigentum, es sei denn, die Beschädigung und/oder Verletzung ist die Folge vorsätzlichen Handelns oder bewusster Fahrlässigkeit von Arbeitnehmern des Zuiderzeemuseums und/oder Personen, die unter der Aufsicht des Zuiderzeemuseums stehen. Achten Sie auf die Anweisungen, die unter anderem auf den betreffenden Schildern stehen oder die Ihnen unsere Mitarbeiter erteilen. Falls Sie Anweisungen und Gebrauchsvorschriften ignorieren, können unsere Mitarbeiter Sie von der Benutzung ausschließen, ohne dass Sie die Rückgabe des Eintrittsgeldes fordern können. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen sich vorzudrängen. Sie übernehmen selbst die Verantwortung für den Schaden, den und/oder die Verletzung, die durch Ihr schlechtes Benehmen und/oder durch Nie htbefo lgu ng von Anweisungen unserer Mitarbeiter entsteht.
7.2 Das Zuiderzeemuseum sorgt für keine aktive Aufsicht (wie zum Beispiel einen Bademeister).
7.3 Die Geschäftsführung ist dazu berechtigt, eine Attraktion oder einen Teil des Museums nach eigenem Ermessen außer Betrieb zu setzen und zu lassen, ohne dass dies in irgendeiner Weise zu einem Anspruch auf Rückerstattung (von einem Teil des Preises) der Eintrittskarte und/oder eine andersartige Entschädigung berechtigt.
7.4 Körperliche oder verbale Gewalt, oder anderweitig unerwünschtes Verhalten anderen Besuchern und unseren Mitarbeitern gegenüber, wird nicht toleriert. Personen, die sich eines solchen Verhaltens schuldig machen, werden unmittelbar aus dem Museum entfernt. ohne dass dies in irgendeiner Weise zu einem Anspruch auf Rückerstattung (von einem Teil des Preises) der Eintrittskarte und/oder eine andersartige E ntschäd ig un g berechtigt. Zugleich kann die Polizei dazu eingeschaltet werden.
7.5 Flegelhaftes Benehmen und/oder Zerstörung oder anderweitig unerwünschtes Verhalten gegenüber anderen Besuchern und unseren Mitarbeitern sowie dem Eigentum von Gästen und vom Zu ide rzeem useum, wird nicht toleriert. Personen, die sieh eines solchen Verhaltens schuldig machen, werden unmittelbar aus dem Museum entfernt. ohne dass dies in irgendeiner Weise zu einem Anspruch auf Rückerstattung (von einem Teil des Preises) der Eintrittskarte und/oder eine andersartige Entschädigung berechtigt. Zugleich kann die Polizei dazu eingeschaltet werden.
7.6 Die Wasserwelt ist weder ein zum Schwimmen geeignetes Gewässer, noch ein Badeort oder eine Liegewiese. Diese Art von Nutzung ist nicht erlaubt.
7.7 Jede andersartige Nutzung als die, wofür die Wasserwelt beabsichtigt ist. ist nicht gestattet.
7.8 Im Falle einer Räumung sind die Anweisungen der Mitarbeiter sofort zu befolgen.
7.9 Badebekleidung, Badehandtücher, topless usw. sind nicht erlaubt.
7.10 Die Benutzung von Musikgeräten ist nicht erlaubt.
7.11 Die Benutzung von (eigenen) (Spiel-)Materialien oder Fahrzeugen, die das ZZM in der Wasserwelt nicht selbst zur Verfügung stellt, ist nicht erlaubt.
7.12 Kinder (8 Jahre und jünger) dürfen die Wasserwelt nur in Begleitung und unter Verantwortung eines mindestens 18-jährigen betreten.
7.13 Bei einer Länge von weniger als 1,20 m ist eine Begleitung von einem mindestens 18-jährigen vorgeschrieben, der schwimmkundig ist.
7.14 Für die Nutzung der Wasserwelt ist ein Schwimmabzeichen Pflicht. Kinder ohne Schwimmabzeichen dürfen die Wasserwelt nur in Begleitung und unter Verantwortung eines mindestens 18-jährigen, der schwimmkundig ist, betreten.
7.15 Jeder Besucher muss sich so verhalten, dass Ordnung, Sicherheit und Ruhe gewährleistet bleiben.
7.16 Der Einlass zur Wasserwelt wird bei den Informationsschildern mit farbigen Fahnen bekannt gegeben.
o Grüne Fahne - voll zugänglich.
o Orangefarbene Fahne - Wasser, Boote und Inseln nicht zugänglich.
o Rote Fahne - die Wasserwelt insgesamt nicht zugänglich.
7.17 Gesundheit - Bei Schwangerschaft, körperlichen Beschwerden, Rücken- und Nackenbeschwerden, begrenzter Mobilität und Herzproblemen empfehlen wir, die Wasserwelt nicht zu nutzen. Denken Sie immer erst an Ihre Gesundheit.
7.18 Die Sicherheitsvorschriften, die mit Schildern, Faltbroschüren oder Anweisungen von unseren Mitarbeitern angegeben werden, sind sofort voll und ganz zu befolgen.
7.19 Besucher dürfen sich nur auf Pfade, Plätze und dafür angegebene Bereiche begeben.
7.20 Es ist nicht erlaubt, die Wasserwelt vom IJsselmeer aus zu betreten oder von dort aus einzufahren. Für das Betreten der Wasserwelt ist eine gültige Eintrittskarte für das Zuiderzeemuseum erforderlich.
8 Anwendbarkeit Sonstiger Bedingungen
8.1 Durch die Anwendbarkeit dieser Besuchsbedingungen bleibt die eventuelle Anwendbarkeit anderer (vertraglicher) Bedingungen und/oder Regelungen des Zuiderzeemuseums unberührt.
9 Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands
9.1 Bei Vereinbarung(en) mit dem Zuiderzeemuseum und den Besuchsbedingungen findet niederländisches Recht Anwendung.
9.2 Alle Konflikte, die sich aus der Besuchsvereinbarung zwischen dem Besucher und dem Zuiderzeemuseum ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Richter in Alkmaar [Niederlande] vorgelegt.
10 Übrige Bestimmungen
10.1 Das Zuiderzeemuseum behält sich das Recht vor, diese Besuchsbedingungen zu ändern.
10.2 Bei der Feststellung der Nichtigkeit einer der oben angeführten Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen in diesen Besuchsbedingungen genannten Bestimmungen unangetastet.
10.3 Diese Besuchsbedingungen wurden von der Leitung des Zuiderzeemuseums festgelegt und bei der
Industrie- und Handelskammer für Nordwest-Holland in Alkmaar [Niederlande] hinterlegt.
Zuiderzeemuseum
info@zuiderzeemuseum.nl
+31 (0)228 351 111